Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von trailguides.ch.

1. Anmeldung

Die Anmeldung des Kunden zu einem, von trailguides.ch durchgeführten Angebot gilt als verbindlicher Antrag des Kunden. Das Vertragsverhältnis zwischen trailguides.ch und dem Kunden kommt erst durch die Abgabe der Anmeldebestätigung des Organisators zustande. Wir bemühen uns die Anmeldungen unserer Kunden möglichst rasch zu bearbeiten. Bei Buchungen für mehrere Personen ist die buchende Person Vertragspartei.

2. Bezahlung des Angebotes, Preis, Preisänderungen

Nachdem der Kunde sich für ein Angebot angemeldet hat, erhält er die Anmeldebestätigung mit unserer Bankverbindung. Der dort aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Das nichtbezahlen des Angebotspreises gilt nicht als Abmeldung. Bei kurzfristiger Buchung ist die Bezahlung sofort zu erfolgen.

3. Anzahl Teilnehmer und Durchführung

Bei ungenügender Teilnehmerzahl oder durch höhere Gewalt verursachte Umstände (wie z.b. Naturereignisse), kann der Veranstalter kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir uns bemühen, sie auf ihren Wunsch auf ein bestehendes, ähnliches Angebot umzubuchen.

Ist dies nicht möglich, so wird der Angebotspreis erlassen bzw. zurück-erstattet. Bei nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl werden wir zudem versuchen, das Angebot im Einverständnis mit den angemeldeten Teilnehmern trotzdem durchzuführen, jedoch mit einem entsprechend erhöhten Angebotspreis.

Weitergehende Ansprüche gegen trailguides.ch sind ausgeschlossen.

4.1 Annullation durch den Organisator

Abmeldungen von einem von trailguides.ch organisierten Angebot sind mit administrativem Aufwand verbunden. Je nach Abmeldezeitpunkt können wir ihnen die Angebotskosten ganz oder teilweise erlassen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Eine Abmeldung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Als Eingangsdatum gilt das Empfangsdatum ihres Schreibens bei trailguides.ch. Dabei gilt die folgende Regelung:

4.2 Annullation durch Teilnehmer

Annullationen sind bis 20 Tage vor Angebotsbeginn möglich. Sie haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und erlangen Gültigkeit, sobald sie beim Organisator eingetroffen sind. Bei einer Annullation entstehen für den Kunden folgende Kosten:

Sollte der Teilnehmer die Tour vorzeitig abbrechen oder unterbrechen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Allen Teilnehmern wird eine Annullationskosten Versicherung empfohlen.

Der annullierende Teilnehmer kann eine Ersatzperson stellen. Sollte diese den besonderen Anforderungen des Angebotes entsprechen, so wird anstatt der Annullationsgebühr eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- erhoben.

trailguides.ch behält sich vor, Forderungen von Dritten für Übernachtung, Verpflegung, Reise etc. zu verrechnen.

5. Programmänderungen

Die Touren finden grundsätzlich gemäss Ausschreibung statt. Der Organisator behält sich jedoch vor, aus besonderen Gründen, wie z.B. prekären Witterungsverhältnissen, kurzfristige Programmänderungen auch während der Tour vorzunehmen, wobei der Organisator bemüht ist, eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Allfällige Mehrkosten oder Minderkosten werden dem Teilnehmenden in Rechnung gestellt bzw. rückerstattet.

6. Eigenverantwortung

Mountainbiken ist mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden. Es wird deshalb ein erhebliches Mass an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit der Teilnehmenden sowie das Einhalten der Verhaltensregeln für Mountainbiker vorausgesetzt.

7. Haftung und Versicherung

trailguides.ch sichert eine gewissenhafte Tourenvorbereitung und sorgfältige Durchführung der Tour durch qualifizierte Mountainbike-Guides zu.

Mountainbike fahren, besonders im alpinen Gelände birgt ein erhöhtes Unfallrisiko, auch bei einhalten der von trailguides.ch geforderten Verhaltensregeln. Mit der Anmeldung anerkennt der Teilnehmer ausdrücklich die Gefahren, die mit dem Mountainbike fahren verbunden sind, und verzichtet im Falle des Risikoeintritts auf Schadenersatz- oder anderweitige Ansprüche gegenüber trailguides.ch. Jeder Teilnehmer trägt dieses Risiko im Rahmen seiner Eigenverantwortung.

Eine Versicherung, welche das Unfallrisiko deckt, ist in den Angebotspreisen von trailguides.ch nicht enthalten. Den Kunden wird empfohlen, sich selbst mit einer entsprechenden Versicherung zu schützen. Bitte beachten sie, in ihrem eigenen Interesse, dass auch Bergungs- und Rettungskosten durch ihre Versicherung abgedeckt sind.

Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen sowie für Schäden am Fahrrad kann trailguides.ch nicht haftbar gemacht werden. Eine ausreichende Deckung durch eine Sachversicherung ist Sache des Kunden. Der Kunde trägt auch das Risiko bei Beschädigung oder Verlust eines gemieteten Fahrrades. Wir empfehlen die Deckung ihrer Haftpflichtversicherung zu überprüfen.

8. Reisevermittlung

Beinhaltet die Tour einen Transport mit einem öffentlichen Verkehrsmittel (Bahn, Bus, Schiff etc.) so tritt trailguides.ch bezüglich dieser Leistung lediglich als Vermittler auf. Es gelten für diesen Teil der Tour die allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen der verantwortlichen Transportgesellschaft. trailguides.ch ist für diesen Teil der Tour nicht Vertragspartei und die Kunden können sich daher nicht auf die vorliegenden Vertragsbedingungen berufen

9. Datenschutz

Mit der Anmeldung erklärt sich der Kunde einverstanden, dass trailguides.ch die personenbezogenen Daten des Teilnehmers für eigene Zwecke speichern und zu Werbezwecken verwenden kann. Im Gegenzug verpflichtet sich trailguides.ch, die personenbezogenen Daten der Kunden vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben.

10. Bildrechte

Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die während laufenden Angeboten gemachten Bilder von trailguides.ch zu Werbezwecken verwendet werden dürfen.

11. Ausrüstung

Bei Biketouren besteht eine Helmtragepflicht, um sich gegen Verletzungen bei Unfällen zu schützen. Bei Nichteinhalten dieser Pflicht behält sich der Tourenleiter vor, Teilnehmende von Touren entschädigungslos auszuschliessen. Teilnehmende von Biketouren verpflichten sich, die Reise mit einem gut gewarteten und für die Tour geeigneten Bike anzutreten. Auf keinen Fall haftet der Organisator für Personen- und Sachschäden, die durch den mangelhaften Zustand eines Bikes entstehen.

12. Programm- und Preisänderungen

Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.

13. Gerichtsstand

 

Auf alle Rechtsbeziehungen mit trailguides.ch ist Schweizer Recht anwendbar. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Gerichtsstand ist Visp.